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Sustainable Finance

 

Gemäß europäischer Offenlegungsverordnung (EU) 2019/2088 Art. 3 sind Finanzdienstleistungsinstitute ab dem 10. März 2021 verpflichtet, auf ihrer Internetseite ihre Informationen zur Strategie hinsichtlich der Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken zu veröffentlichen. 

 

Unsere Gesellschaft wird bis auf weiteres gemäß Art. 4 der Offenlegungsverordnung die Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren nicht berücksichtigen. Ebensowenig wird mit der von uns angebotenen Finanzportfolioverwaltung eine nachhaltige Investition angestrebt. Entsprechend sind weitergehende Transparenzvorgaben aus Art. 8 und 9 der Verordnung 2019/ 2088 für unsere Gesellschaft nicht relevant.

 

Gründe hierfür sind Folgende:

  • unsere Gesellschaft ist nicht überzeugt, dass Nachhaltigkeit tatsächlich zu besseren Renditen führt, da gegenwärtig keine wissenschaftlich gesicherten Erkenntnisse für zu erwartende Auswirkungen von Nachhaltigkeitsrisiken auf die Rendite von Finanzprodukten vorliegen. 

  • bislang bestehen lediglich mangelnde Datengrundlagen für die Auswahl von nachhaltigen Investments.

  • bislang fehlen feste regulatorische Grundlagen, wie zum Beispiel fehlende Taxonomien für die Begriffe „Soziale Gerechtigkeit“ und „Good Governance“ usw. 

  • die von der EU vorgelegten Indikatoren zur Nachhaltigkeit sind derzeit nicht umfassend abbildbar, da Daten und Fakten nur eingeschränkt zur Verfügung stehen bzw. von den Unternehmen nicht veröffentlicht werden.

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