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Beschwerdemanagement

Unsere Grundsätze zum Umgang mit Kundenbeschwerden

 

Bei Erbringung unserer Dienstleistungen steht die Zufriedenheit unserer Kunden im Vordergrund. Anregungen zur Verbesserung unseres Service nehmen wir gerne entgegen. Sollten Sie jedoch Grund zu einer Beschwerde haben, kontaktieren Sie uns bitte unverzüglich.

 

So erreichen Sie uns

 

-      persönlich oder per E-Mail an Ihren Ansprechpartner in unserem Hause

-      telefonisch unter der Nummer 0911-7879889

-      postalisch unter folgender Adresse:

 

Reitelshöfer Vermögensmanagement GmbH

Poppenreuther Strasse 144

90765 Fürth

 

Diese Informationen benötigen wir von Ihnen

 

-      Ihre Kontaktdaten

-      Darstellung und Erläuterung Ihres Anliegens (Beschwerdegegenstand und Forderung)

-      notwendige Unterlagen

 

Bearbeitung der Beschwerde

 

Nach Eingang einer Beschwerde erhalten Sie von uns eine Eingangsbestätigung. Je nach Form Ihrer Kontaktaufnahme kann dies telefonisch, per E-Mail oder postalisch erfolgen. Selbstverständlich stehen wir Ihnen jederzeit auch persönlich für ein klärendes Gespräch zur Verfügung. Für die Bearbeitung Ihrer Beschwerde und einer ausführlichen Stellungnahme sehen wir eine Bearbeitungszeit von 10 Arbeitstagen vor. In unserer Stellungnahme erläutern wir Ihnen, welche Lösung wir unter Berücksichtigung regulatorischer und geschäftspolitischer Vorgaben vorschlagen können.

 

Schlichtungsstelle

 

Sollten wir Ihr Anliegen nicht zur Zufriedenheit klären können, können Sie sich an die außergerichtliche Schlichtungsstelle bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht wenden. Diese vermittelt bei Auseinandersetzungen zwischen Kunden und Finanzdienstleistern:

 

Schlichtungsstelle bei der

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Referat ZR 3

Graurheindorfer Straße 108

D-53117 Bonn

 

Telefon: 0228 / 4108-0

Telefax: 0228 / 4108-62299

E-Mail: schlichtungsstelle@bafin.de

 

Weitere Informationen erhalten Sie im Internet unter www.bafin.de.

 

Wird das Ergebnis der Schlichtung von einem der Beteiligten nicht angenommen, bleibt Ihnen der ordentliche Rechtsweg weiter offen. Das bedeutet, dass Sie als Verbraucher die Gerichte anrufen können, um Ihren Streit dort entscheiden zu lassen. Daneben haben sowohl Verbraucher als auch Nichtverbraucher die Möglichkeit der Klage vor einem Zivilgericht.

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